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Nebenjobs: Good To Know

/ von Laura Hartig
/ veröffentlicht am 25. August 2022
/ Lesezeit 4 Minuten

Q&A-Time: Welche Arten von Nebenjobs bzw. -beschäftigungen gibt es überhaupt? Worauf musst du bei Anmeldung, Zuverdienst, etc. achten? Welche Auswirkungen hat das auf Steuern & Familienbeihilfe in Österreich? 🇦🇹

Wir liefern einen kompakten & vollständigen Überblick – damit du nichts übersiehst, bevor du deinen Nebenjob antrittst.

Was ist ein Nebenjob?

Wie der Name schon sagt, arbeitest du "nebenbei" – dh. es ist eine berufliche Tätigkeit, die nicht auf einen Vollzeitjob mit rund 40 Wochenstunden abzielt. Stattdessen arbeitest du maximal zwischen 20 und 30 Stunden pro Woche, was sich leichter einteilen und damit auch mit deinem Studium kombinieren lässt. Du kannst übrigens so viele Beschäftigungen als Nebenjob ausüben, wie du möchtest – doch gilt es dabei einiges zu beachten.

In Österreich ist es möglich eine Beschäftigung ab dem 15. Lebensjahr aufzunehmen, also nach Ende der Schulpflicht. Dabei gibt es unterschiedliche Formen der Beschäftigung, die verschiedene rechtliche und steuerliche Auswirkungen haben.

📝 Abgrenzung der Beschäftigungsformen

Die wichtigsten Beschäftigungsformen in Österreich gereiht nach Häufigkeit sind die folgenden:

  • Angestellte*r
  • freie*r Dienstnehmer*in
  • geringfügig Beschäftigte*r
  • Lehrling
  • Saisonier

Außerdem gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten auf Grund eines Werkvertrags mit Gewerbeberechtigung oder als Neue*r Selbstständige*r.

📋 Rechtliche Rahmenbedingungen für Nebenjobs

  • Für Voll- und Teilzeitbeschäftigung ist die häufigste Form weiterhin der klassische Arbeitsvertrag im Dauerarbeitsverhältnis mit allen seinen Rechten (Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Sozialversicherungsschutz etc.) und Pflichten. Die für einen Nebenjob oftmals gewählte Form der Teilzeitbeschäftigung, unterliegt den gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie bei Vollzeitbeschäftigung und hat den selben Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen-, Pensionsversicherung).
  • Als freie*r Dienstnehmer*in (z.B. Nebenjob Nachhilfelehrer*in) hast du einen eingeschränkten arbeitsrechtlichen Schutz, genießt aber fast vollen Sozialversicherungsschutz und unterliegst der Arbeitslosenversicherung. Es besteht jedoch kein Anspruch auf arbeitsrechtliche Leistungen wie beispielsweise Kündigungsfristen, Urlaubsentgelt etc.
  • Geringfügig Beschäftigte unterliegen einer Geringfügigkeitsgrenze, die im Jahr 2022 bei 485,85 € monatlich liegt. Du bist unfallversichert, ansonsten ist eine freiwillige Kranken-und Pensionsversicherung möglich. Genaueres zur geringfügigen Beschäftigung kannst du in unserem Artikel zum Thema "Nebenjob: Das solltest du bei der Geringfügigkeit wissen!" nachlesen. 
  • Unter Neue Selbstständige fallen alle gewerblichen Tätigkeiten, für die kein Gewerbeschein notwendig ist (z.B. Autor*innen, Übersetzer*innen, Vortragende, Psychotherapeut*innen, etc.). Als Neue*r Selbständige*r musst du deine Tätigkeit selbst bei der Sozialversicherung der Selbständigen anmelden. Du bist auch kranken-, pensions- und unfallversichert.

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Was ist bei Nebenjobs sonst noch zu beachten?

Bevor du top-motiviert mit der Jobsuche für den ersten Nebenjob startest, schau dir mal diese Checkliste an – damit du ja nicht's übersiehst:

Zuverdienstgrenzen für Studierende im Auge behalten

Wenn du während des Studiums arbeitest, hast du weiterhin Anspruch auf Familienbeihilfe. Jedoch darfst du höchstens 15.000 € brutto an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr dazu verdienen – sowohl als Arbeitnehmer*in als auch als Selbstständige*r. Wird der Betrag überschritten, ist jener Betrag zurückzuzahlen, der über dem Grenzbetrag liegt.

Informationen über sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Details einholen

Vom Arbeitsvertrag über Pflichtversicherungen bis hin zur Buchhaltung und Steuererklärung – es gibt einige bürokratische rechtlichen Formalitäten, die du dir genauer ansehen solltest oder dir professionelle Beratung holen kannst. Bei der Arbeiterkammer gibt es oftmals kostenlose Auskünfte und Hilfestellungen, auch speziell für Studierende im Nebenjob.

Zustimmung einholen, Konkurrenz- & Nebenbeschäftigungsverbot beachten

Hast du mehr als eine Nebentätigkeit, musst du unbedingt checken ob das überhaupt erlaubt ist ("Konkurrenzverbot") und auch alle deine Arbeitgeber*innen darüber informieren.

Checke im Arbeitsvertrag, ob ein generelles Nebenbeschäftigungsverbot vereinbart wurde. Für Teilzeitbeschäftigte ist ein solches Nebenbeschäftigungs-Verbot aber ohnehin verboten.

Gewerbeanmeldung bei regelmäßiger Ausübung (bestimmter) Tätigkeiten & Steuererklärung

Es gibt einige Nebengewerbe, die beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden müssen. Die Gewerbeordnung sagt, dass eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden muss, sobald sie aufgenommen wird. Außerdem musst du die "Betriebseröffnung" dem Finanzamt melden. Hilfe und Unterstützung dazu bekommst du bei der Wirtschaftskammer.

Welche Arten von Nebenjobs gibt es?

Es gibt so unterschiedliche Nebenjobs, wie es Tätigkeitsfelder gibt. Insbesondere als Student*in gibt viele Möglichkeiten, wie du nebenbei Geld verdienen kannst – ohne die Uni zu vernachlässigen.

Beliebte und sozusagen klassische Nebenjobs sind unter anderem:

Du möchtest dir mit einem Nebenjob eine zusätzliche Einkommensquelle schaffen? Klar, nichts wie los! Denke aber immer an die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen und vergiss nicht, dass du dadurch auch weniger Zeit fürs Studium bzw. Privates hast. Die Balance ist wichtig!

Auf unserer Seite gibt es nicht nur hunderte Nebenjobs, wir haben auch Nützliches rund um das Jobben neben dem Studium gesammelt. Klick dich durch!

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