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Gehaltsausschreibungen: selbsterklärend oder Ratespiel?

/ von Claudia Schröder
/ veröffentlicht am 24. September 2020
/ Lesezeit 1 Minuten

Auf der Suche nach dem Traumjob sind viele Faktoren wichtig. Der Beruf soll natürlich möglichst erfüllend und spannend sein. Das alles ist weniger befriedigend, wenn das Gehalt nicht stimmt. Die Gehaltsangaben in Stellenangeboten sind dabei nicht so eindeutig als erhofft.

Stellenausschreibungen müssen zwar seit 2011 das Mindestentgelt für die angestrebte Position angeben, eine klare Aussage über das zukünftige Gehalt bietet diese Info aber selten. Brutto, Netto, Bereitschaft zur Überbezahlung – worauf darf man sich gehaltstechnisch jetzt wirklich einstellen? 🤷

Gehälter werden für gewöhnlich in brutto angegeben, entweder als Monats- oder Jahresgehalt. Auch das 13. und 14. Gehalt sind bei diesem Betrag mit eingerechnet. Mit dem Brutto-Netto-Rechner des Bundesministeriums für Finanzen lässt sich dieses Bruttogehalt ganz einfach aufschlüsseln, so siehst du auf einen Blick, welches Nettoeinkommen die Stellenausschreibung verspricht und auch die genauen Beträge des 13. und 14. Monatsgehalts werden sichtbar. 

Überbezahlung – Verhandlungsgeschick beweisen

Häufig sind die Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen am Mindestgehalt orientiert. Die Basis dafür sind die relevanten Kollektivverträge der ausgeschriebenen Position. Eine Bezahlung unter dem Kollektivvertrag ist gesetzlich nicht zulässig. Welcher Kollektivvertrag gültig ist, steht bei bereits bestehender Anstellung am Dienstzettel, außerdem müssen Kopien der gültigen Kollektivverträge bei der Arbeitsstelle aufliegen. Alternativ bietet die österreichische Wirtschaftskammer ein Tool an, mit dem du dir ganz einfach die KVs aller Branchen ansehen kannst. Wir haben für dich im Blog-Artikel Kollektivverträge: Ein Überblick alles Wichtige darüber zusammengefasst.

Die Gehaltsangabe in Stelleninseraten ist als Untergrenze zu verstehen. Je nach Qualifikationen oder Berufserfahrung kommen zu diesem Mindestgehalt noch Zuschläge hinzu. Wenn ein solcher Spielraum vorhanden ist, sollst du dir unbedingt vor dem Bewerbungsgespräch Gedanken über deine eigenen Gehaltsvorstellungen machen. Um möglichst realistisch zu bleiben, recherchiere was andere Personen in deiner angestrebten Position verdienen, was für ähnliche Jobs angeboten werden oder wo die eigene absolute Schmerzgrenze liegt. Die exakte Bezahlung variiert je nach Unternehmen, Grad der Ausbildung, Berufserfahrung und Know-how. Detaillierte Ergebnisse über die Bezahlung in einzelnen Berufsfeldern liefert der Gehaltsrechner des Bundeskanzleramts, der in seiner Berechnung Kriterien wie Ausbildungsgrad oder Berufserfahrung berücksichtigt. Mit dieser Vorbereitung kannst du die Frage nach Gehaltsvorstellungen im Bewerbungsgespräch informiert und professionell beantworten. 💸

Jetzt weißt du zwar alles nötige über Gehaltsausschreibungen aber suchst noch einen passenden Job? Dann schau doch mal bei unseren Stelleninseraten vorbei und starte deine Karriere!

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