Job-Beschreibung
Dein Aufgabenbereich wird folgende Schwerpunkte umfassen:
- Methodenentwicklung zu Risikoquantifizierung und Bewertung von gesamtökonomischen Effekten von natur-basierten Lösungen
- Modellierung des Übergangs zu zirkulären Wirtschaftsstrukturen
- Effekte von klimapolitischen Maßnahmen auf vulnerable Gruppen
Qualifikationen:
- Absolvierung eines volkswirtschaftlich ausgerichteten Masterstudiums
- Einschlägiges Wissen im Bereich Umweltökonomie und quantitativen ökonomischen Methoden
- Kenntnisse im Bereich makroökonomischer Modellierung bzw. Erfahrung mit ökonometrischen Methoden von Vorteil
- Die Dissertation findet im Rahmen des LIFE Doctoral Programms statt, in dem du bei der Verfassung akademischer Artikel unterstützt wirst
- Die Anstellung erfolgt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung (38,5 Wochenstunden), wobei 30% der Arbeitszeit direkt für das Verfassen der eigenen wissenschaftlichen Arbeit bzw. auch zur Absolvierung von Lehrveranstaltungen zur Verfügung steht
Was wir bieten
- monatliches Bruttogehalt zu Beginn iHv € 2.400.-, wobei dieses nach positiver Zwischenevaluierung der Dissertation angehoben wird
- ein teamorientiertes Arbeitsklima und modernste Infrastruktur
- flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit ohne Kernzeit) mit der Möglichkeit auf Telearbeit
- gezielte Unterstützung deiner persönlichen Karriere durch das interne Schulungsprogramm und bei der Weiterentwicklung deiner fachlichen Expertise
- zusätzlich ganze freie Tage am Karfreitag, 24.12. und 31.12.
- attraktive Sozialleistungen wie Sport- und Kulturförderung, Mobilitätszuschuss, Firmenevents.
Wir freuen uns auf deine aussagekräftige Bewerbung und bitten diese elektronisch an folgende Adresse zu schicken:
JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH
E-Mail: PEMBewerbungen@joanneum.at
Betreff: LIFE Dissertation in interdisziplinären Forschungsprojekten zur Klimapolitik
Ansprechpartner für inhaltliche Fragen: Mag. Andreas Türk, MBA
Wir möchten betonen, dass etwaige anlässlich der Bewerbung entstehende Aufwendungen – wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder – nicht ersetzt werden.