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Berufseinstieg: Welche Rechte habe ich?

/ von Jessica Braunegger
/ veröffentlicht am 22. Juli 2021
/ Lesezeit 2 Minuten

Mit dem Start ins Berufsleben beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der für viel Aufregung, aber auch für viel Verunsicherung sorgt. Je nach Branche und persönlichem Hintergrund stehen Berufseinsteiger*innen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Dabei gibt es aber ein paar Dinge, die alle Absolvent*innen wissen sollten. Wir haben uns unter anderem angeschaut, was Personaler*innen beim Bewerbungsgespräch fragen dürfen und was nicht und wie du im Bedarfsfall für deine Rechte eintreten kannst.

Gerade beim Eintritt in den Arbeitsmarkt (zum Beispiel beim ersten Praktikum) hat man als Bewerber*in oft das Gefühl, am kürzeren Ast zu sitzen. Man ist berufstechnisch eher unerfahren und weiß oft nicht so recht, was Arbeitgeber*innen einfordern können und was nicht. Gerade deshalb ist es so wichtig, gleich von Beginn an die eigenen Recht zu kennen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. ⚖️

No-Gos im Bewerbungsgespräch

Im Bewerbungsgespräch lernen potenzielle Arbeitgeber*innen dich besser kennen und umgekehrt. Das heißt aber nicht, dass sie dir jede Frage stellen dürfen. Tatsächlich gibt es sogar Fragen, bei denen es in Österreich rechtlich verboten ist, sie Bewerber*innen zu stellen. Paradebeispiel dafür sind Fragen nach Familienplanung und Kinderwunsch, mit denen meistens Frauen konfrontiert werden. Obwohl diese Fragen eigentlich nicht erlaubt sind, werden sie in der Praxis dennoch gestellt. Oft passiert das nicht auf direkt „Wie sieht es bei Ihnen mit der Familienplanung aus?“, sondern über Umwege. Fragen über Beziehungsstatus, Wohnsituation etc. lassen bereits Rückschlüsse darüber zu. Wichtig ist daher, im Vorfeld schon auf diese etwaigen Fragen vorbereitet zu sein und sich Antworten zurechtzulegen. Gerade bei diesem Thema bist du nicht zu Ehrlichkeit verpflichtet und kannst beispielsweise Antworten, dass es für dich im Moment keine Rolle spielt.

Familienplanung geht nur dich etwas an

Kinderwunsch und Familienplanung sind generell heikle Themen, aus denen sich Arbeitgeber*innen rauszuhalten haben. Wenn du eine Jobzusage hast, kann es in der Praxis passieren, dass dir ein Vertrag vorgelegt wird, bei dem du dich verpflichten sollst, für einen bestimmten Zeitraum keine Kinder zu bekommen. Das ist wieder ein Thema, das vorwiegend Frauen betrifft. Dabei solltest du wissen, dass solche vertraglichen Bestimmungen in Österreich rechtlich nicht haltbar sind. Selbst wenn du so etwas unterzeichnet hast und trotzdem ein Kind bekommst, darf dich das Unternehmen dafür nicht belangen.

Diskriminierung kann alle treffen

Prinzipiell können alle Personen auf dem Arbeitsmarkt von Diskriminierung betroffen sein, egal ob schon im Bewerbungsprozess oder später im Berufsalltag. In Österreich sind in diesem Bereich folgende Diskriminierungsmerkmale geschützt: Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Alter, Religion, Weltanschauung, sexuelle Orientierung und Behinderung. Wer aufgrund eines oder mehrerer dieser Merkmale diskriminiert wird, hat die Möglichkeit dagegen vorzugehen.

Sich zu wehren wissen

Wenn du das Gefühl hast, ungleich behandelt zu werden, ist es immer hilfreich, das Gespräch mit Kolleg*innen oder sonstigen Personen zu suchen, denen du dich anvertrauen kannst. Außerdem kannst du dich bei Einrichtungen wie der Gleichbehandlungsanwaltschaft, der Arbeiterkammer oder den Antidiskriminierungsstellen kostenlos und vertraulich beraten lassen. Auch wenn du selbst vielleicht das Glück hast, nie in eine derartige Situation zu kommen, ist es doch gut, die eigenen Rechte zu kennen. Und sei es nur deswegen, um vielleicht andere in deinem Umfeld mit deinem Wissen unterstützen zu können.


Wenn du noch auf Jobsuche bist & Tipps für dein Bewerbungsschreiben brauchst, dann les dir unseren Artikel „So leitest du die perfekte Bewerbung ein" durch und hol dir wichtige Tipps! 

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