Admin Login

Du hast einen Nebenjob, aber keine Ahnung von Bürokratie? – Wir klären auf!

/ von Lydia Gebel
/ veröffentlicht am 25. August 2022
/ Lesezeit 3 Minuten

Du startest bald für deinen ersten Nebenjob, aber gewisse bürokratische Hürden bereiten dir Bauchschmerzen? Wir liefern Antworten auf alle wichtigen rechtlichen und steuerlichen Fragen für Deutschland. 🇩🇪

Welche Art von Nebenjob auch immer, hier kommt unser kompakter Überblick für dich:

Welche allgemeinen Regeln gelten für Student*innen beim Jobben?

🕰 Die 20-Stunden-Regel

Du bist in Deutschland als Vollzeit-Student*in eingeschrieben und möchtest nebenher jobben gehen? Dann gilt für dich grundsätzlich die 20-Stunden-Regel. Diese besagt, dass du während der Vorlesungen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst, ohne dass andere Vergünstigungen verloren gehen.

🏇 Was passiert, wenn ich mehr als 20 Stunden die Woche arbeite?

Überschreitest du diese Grenze, giltst du nicht mehr als Student mit Nebenjob, sondern als studierende*r Beschäftigte*r. Das ist grundsätzlich möglich, jedoch wirkt sich das auf andere Vorteile (familiäre Krankenversicherung, Bafög) aus. Auch Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern können anfallen. Später verraten wir dir etwas mehr dazu.

🧚 Was hat es mit der magischen 450-Euro-Grenze* auf sich?

Auf diese Grenze kommen wir im Folgenden ebenfalls noch zurück. Kurz nur so viel: Sollte dein Einkommen die 450 € monatlich nicht übersteigen, kannst du dich in vielerlei Hinsicht zurücklehnen. In diesem Fall bleibst du familienversichert, dein Bafög wird nicht angetastet und auch beim Thema Sozialabgaben und Steuern bist du fein raus.

(* Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass diese Grenze sogar etwas höher, nämlich bei 470 € liegt und im Oktober 2022 auf 520 € angehoben werden soll. Der Einfachheit halber beschränken wir uns auf die 450 €. Mehr dazu findest du bei der Verbraucherzentrale sowie unserem Artikel über Minijobs.)

👨‍👩‍👦‍👦 Doch was genau ist eine Familienversicherung?

Die allermeisten Student*innen sind normalerweise bis zum 25. Lebensjahr kostenlos bei ihren Eltern mitversichert. Falls du bei deinen Eltern mitversichert bist, darfst du bis zu 450 € im Monat dazuverdienen, ohne den Schutz zu verlieren.

Bist du über 25, musst du dich selbst studentisch krankenversichern.

💡 Beachte außerdem: Für eine eigene studentische Krankenversicherung solltest du in etwa 100 € pro Monat einplanen.

🤑 Was passiert wenn ich Bafög bekomme und nebenbei jobbe?

Auch wenn du Bafög erhältst, gelten für dich 450 € im Monat bzw. 5.400 € im Jahr als magische Verdienstgrenze. Überschreitest du sie, wird dein Verdienst auf das Bafög angerechnet. Im schlimmsten Fall kann man es dir sogar ganz entziehen.

Vorteile für registrierte Talto-User*innen

Welche Regelungen kommen in den beliebtesten Nebenjobs auf mich zu?

🧹 Minijob: 450 € im Monat, ohne Abzüge 

Der Minijob ist eine einfache Variante, um nebenbei etwas Geld zu verdienen. Du zahlst keine Steuern oder Sozialabgaben. Lediglich ein geringer Beitrag zur Rentenversicherung wird fällig (du kannst dich aber befreien lassen) und eine Pauschalsteuer von 2 Prozent (diese wird oftmals übernommen).

👉 Alles über die Vor- und Nachteile eines Minijobs findest in unserem eigenen Artikel dazu.

🛎 Midijobs: 450 bis 1.300 € im Monat, mit vergünstigten Abzügen

Vielleicht willst du mit deinem Studium nicht ohne Ende Bafög-Schulden anhäufen oder deinen Eltern nicht ewig auf der Tasche liegen. Hierfür eignen sich Midijobs.

Als Vollzeit-Student*in und wenn du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest, zahlst du reduzierte Rentenversicherungsbeiträge. Außerdem fallen für dich keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.

Willst du noch mehr, jobbst du mit vergünstigten Abzügen und Sozialversicherungsbeiträgen.

Kurzfristiger Student*innenjob (auch kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis)

Zeit für Nebenjobs bleibt dir ohnehin nur in den Semesterferien? Dann eignet sich dieses Modell besonders gut. Im kurzfristigen Studierendenjob bzw. Beschäftigungsverhältnis kannst du die 20 Stunden pro Woche problemlos überschreiten. Dies jedoch zeitlich begrenzt und zwar auf 70 Tage bzw. drei Monate im Jahr. Die Höhe deines Einkommens spielt dabei keine Rolle.

🔬 Werkstudent*innenjob 

Diese Jobs haben einen starken inhaltlichen Bezug zum Studium. Als Werkstudent*in zählst du, wenn du während der gesamten Beschäftigungszeit an einer Hochschule (oder in einer fachlichen Ausbildung) in Vollzeit immatrikuliert bist. Du kannst während des Semesters bis zu 20 Stunden arbeiten und bis zu 950 € monatlich verdienen – ohne Lohnsteuer zu zahlen. Außerdem sind Werkstudierende während des Studiums nicht sozialversicherungspflichtig.

💡 Beachte außerdem: In den Semesterferien kannst du deinen Job auch Vollzeit ausüben. Dafür gibt es eine Grenze: 26 Wochen dürfen nicht überschritten werden.

Mehr Daten und Fakten rund ums Arbeiten von Studis in Deutschland erfährst du im Beitrag "Talking about ... Nebenjobs!". Schau ebenfalls in unserem Artikel-Archiv nach, welche Tipps & Tricks zum Thema Nebenjob wir für dich parat haben. 

Und lass dir keinesfalls die Chance auf einen Nebenjob und mehr finanzielle Freiheit entgehen: In unserem Karriereportal findest du spannende Herausforderungen.

Verwandte Artikel